MAST Ingenieurbro

Brandschutz rettet Leben

Herzlich willkommen beim Ingenieurbüro MAST

Das Ingenieurbüro MAST ist Ihr Partner im Brandschutz!

Die Ansprüche an den Brandschutz sind hoch – das Ziel der Planung ist mit richtigem Augenmaß, eine sicherheitstechnisch und wirtschaftlich optimierte Lösung zu finden.

Als nachweisberechtigte Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz sind wir Ihr Partner im gesamten Rhein-Main-Gebiet, wenn es um den Brandschutz geht. Sie wollen neu bauen, umbauen oder Ihr Gebäude umnutzen, ist eine umfassende Planung erforderlich. Wir erstellen ein Brandschutzkonzept/ -nachweis für Ihr Bauvorhaben und begleiten deren fachgerechte Umsetzung. Wenn Ihr Bestandsgebäude brandschutztechnische Mängel aufweist, die z.B. im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt wurden, stehen wir Ihnen beratend bei der Mängelbeseitigung zur Seite.

Unser Angebot besteht aus folgenden Leistungen:

  • Erstellen von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweise im Rahmen der Bauvorlage für Ihren Neubau, Umbau und Nutzungsänderungen.
  • Während der Bauausführung überwachen wir als Fachbauleiter die Ausführung der Brandschutzmaßnahmen
  • Als Grundlage für Ausschreibung und Vergabe übernehmen wir für Sie die Erarbeitung von Ausführungsplanungen im Fachgebiet baulicher Brandschutz
  • Für den Bestand führen wir zu Bestandsaufnahme brandschutztechnische Begehungen durch und erstellen Brandschutzgutachten sowie brandschutztechnische Stellungnahmen.
  • Unterstützung bei der Mängelbeseitigung, die bei Sonderbauten im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen, Brandverhütungs- oder Gefahrenverhütungsschauen festgestellt wurden.
  • Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 und Richtlinie der örtlichen Feuerwehr.
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
  • Erstellung von Brandschutzordnungen Teil A, B und C nach DIN 14096

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist für Regelbauten der Gebäudeklasse 1 – 5 ein Brandschutznachweise sowie ein Brandschutzkonzepte für Gebäuden, die aufgrund Ihrer Größe oder Art der besonderen Nutzung als Sonderbauten oder Anlagen besonderer Art einzustufen sind erforderlich, wie z.B. für:

  • Hochhäuser
  • Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Verkaufsstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Schulbauten / Kindertagesstätten / Mehrzweckhallen
  • Industriebauten
  • Büro- und Verwaltungsgebäude. 

Als Nachweisberechtigte für den vorbeugenden Brandschutz erstellen wir für sie Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise (Gebäudeklasse 4 und 5) im gesamten Rhein Main Gebiet für Neubauten und Bestandsgebäude nach den Vorgaben der Landesbauordnung sowie den eingeführten technischen Baubestimmungen, Richtlinien und Normen der jeweiligen Bundesländer.

Ob es sich um ein Regelbau oder Sonderbau handelt, Ziel einer ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes sollte es sein, die Unbedenklichkeit der brandschutztechnischen Abweichungen nachzuweisen bzw. durch Erarbeitung von Kompensationsmaßnahmen die Schutzziele aus brandschutztechnischer Sicht zu erfüllen.

Das Erfordernis von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen wird in den einzelnen Landesbauordnungen unterschiedlich ausgelegt. In der Regel sind diese jedoch für Neubauten, Umbauten und Nutzungsänderungen von Sonderbauten oder Gebäudeklassen 4 und 5 vorgeschrieben. Die im Brandschutzkonzept zu erstellenden Nachweisen sind in § 9 der BauPrüfVO geregelt.

Fachbauleitung Brandschutz

Die Benennung eines “ Fachbauleiter Brandschutz” zur Überwachung der Brandschutzmaßnahmen wird von den Bauaufsichtsbehörden oft bei der Genehmigung von Brandschutzkonzepten gefordert. Die brandschutztechnische Bauüberwachung ist eine wichtiger Bestandteil der konsequenten Qualitätssicherung, daher ist die Beauftragung eines Fachbauleiters auch ohne bauaufsichtliche Anforderung im Interesse des Bauherrn.

Die Hauptaufgabe der Fachbauleitung Brandschutz liegt darin, Qualitätsüberwachung der handwerklichen Ausführung brandschutztechnisch relevanter Bauteile sowie deren Einbau entsprechend den Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung zu überwachen und die konzeptionellen Vorgaben des Brandschutzkonzeptes bei der Ausführung fachgerecht umzusetzen. Dabei spielt die fachgerechte Dokumentation der Ausführung eine enorm wichtige Rolle.

Wiederkehrende Prüfungen, Brandverhütungs- oder Gefahrenverhütungsschauen

Oft werden bei Sonderbauten, wie z.B. Industriebauten oder Hochhäusern bei der Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen sowie Brand- oder Gefahrenverhütungsschauen Mängel festgestellt und konkrete Gefahren aufgedeckt, welche den Brandschutz betreffen. Beispiele hierfür sind

  • Beeinträchtigungen der Flucht- und Rettungswege,
  • Fehlende oder unzureichende Sicherstellung des 2. Flucht- und Rettungsweges,
  • Unzureichende oder fehlende Rauch- und Wärmeableitung,
  • Mangelhafte oder fehlende Löschwasserversorgung,
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Und vieles mehr….

Wir führen mit Ihnen eine Bestandsanalyse vor Ort und bewerten diese nach den bauordnungs-rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und unterstützen Sie bei der Beseitigung der Mängel.

Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist für Regelbauten der Gebäudeklasse 1 – 5 ein Brandschutznachweise sowie ein Brandschutzkonzepte für Gebäuden, die aufgrund Ihrer Größe oder Art der besonderen Nutzung als Sonderbauten oder Anlagen besonderer Art einzustufen sind erforderlich, wie z.B. für:

  • Hochhäuser
  • Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Verkaufsstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Schulbauten / Kindertagesstätten / Mehrzweckhallen
  • Industriebauten
  • Büro- und Verwaltungsgebäude. 

Als Nachweisberechtigte für den vorbeugenden Brandschutz erstellen wir für sie Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise (Gebäudeklasse 4 und 5) im gesamten Rhein Main Gebiet für Neubauten und Bestandsgebäude nach den Vorgaben der Landesbauordnung sowie den eingeführten technischen Baubestimmungen, Richtlinien und Normen der jeweiligen Bundesländer.

Ob es sich um ein Regelbau oder Sonderbau handelt, Ziel einer ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes sollte es sein, die Unbedenklichkeit der brandschutztechnischen Abweichungen nachzuweisen bzw. durch Erarbeitung von Kompensationsmaßnahmen die Schutzziele aus brandschutztechnischer Sicht zu erfüllen.

Das Erfordernis von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen wird in den einzelnen Landesbauordnungen unterschiedlich ausgelegt. In der Regel sind diese jedoch für Neubauten, Umbauten und Nutzungsänderungen von Sonderbauten oder Gebäudeklassen 4 und 5 vorgeschrieben. Die im Brandschutzkonzept zu erstellenden Nachweisen sind in § 9 der BauPrüfVO geregelt.

Fachbauleitung Brandschutz

Die Benennung eines “ Fachbauleiter Brandschutz” zur Überwachung der Brandschutzmaßnahmen wird von den Bauaufsichtsbehörden oft bei der Genehmigung von Brandschutzkonzepten gefordert. Die brandschutztechnische Bauüberwachung ist eine wichtiger Bestandteil der konsequenten Qualitätssicherung, daher ist die Beauftragung eines Fachbauleiters auch ohne bauaufsichtliche Anforderung im Interesse des Bauherrn.

Die Hauptaufgabe der Fachbauleitung Brandschutz liegt darin, Qualitätsüberwachung der handwerklichen Ausführung brandschutztechnisch relevanter Bauteile sowie deren Einbau entsprechend den Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung zu überwachen und die konzeptionellen Vorgaben des Brandschutzkonzeptes bei der Ausführung fachgerecht umzusetzen. Dabei spielt die fachgerechte Dokumentation der Ausführung eine enorm wichtige Rolle.

Wiederkehrende Prüfungen, Brandverhütungs- oder Gefahrenverhütungsschauen

Oft werden bei Sonderbauten, wie z.B. Industriebauten oder Hochhäusern bei der Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen sowie Brand- oder Gefahrenverhütungsschauen Mängel festgestellt und konkrete Gefahren aufgedeckt, welche den Brandschutz betreffen. Beispiele hierfür sind

  • Beeinträchtigungen der Flucht- und Rettungswege,
  • Fehlende oder unzureichende Sicherstellung des 2. Flucht- und Rettungsweges,
  • Unzureichende oder fehlende Rauch- und Wärmeableitung,
  • Mangelhafte oder fehlende Löschwasserversorgung,
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Und vieles mehr….

Wir führen mit Ihnen eine Bestandsanalyse vor Ort und bewerten diese nach den bauordnungs-rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und unterstützen Sie bei der Beseitigung der Mängel.

Neubau, Umbau oder Nutzungsänderungen

Die frühzeitige übergreifende brandschutztechnische Beratung unter Einbeziehung eines Fachplaners gewährleistet in Bezug auf die Belange des Brandschutzes Planungs- und Kostensicherheit. Wir beraten Sie von der Entwurfsidee bis zur Ausführung zu Schutzzielen, Umsetzungsmöglichkeiten sowie Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich Ihres Bauvorhabens und stimmen diese begleitend mit den prüfenden Behörden sowie den Brandschutzdienststellen und der Feuerwehr ab und unterstützen Sie bei der Kommunikation zwischen Ihnen als Bauherr oder Betreiber und dem Architekten.

Sanierung von Bestandsgebäuden

Bauliche Anlagen werden innerhalb ihres Lebenszyklus häufiger mehrfach umgenutzt. Bei bereits bestehenden Gebäuden spielt der formelle und materielle Bestandsschutz der baulichen Anlage eine sehr wichtige Rolle. Wir beraten Sie bei der brandschutztechnischen Ertüchtigung Ihrer Gebäude und übernehmen die brandschutztechnische Erfassung des Ist-Zustandes, dokumentieren die organisatorischen und baulichen Schwachstellen hinsichtlich des Brandschutzes und erarbeiten unter Beachtung des Bestandsschutzes ein Sanierungskonzept für den zukünftigen Soll-Zustand nach Ihren planerischen Vorgaben. Ziel des Konzeptes ist, das erforderliche Schutzniveau mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen zu erreichen. 

Referenzen

Neubau Hotel in Crailsheim 54 Gastbetten

Entwurfsverfasser:

BauArt Planungsbüro
Steigstrasse 25
70565 Stuttgart

Unsere Leistung:

Brandschutzplanung, Erstellung eines Brandschutzkonzeptes mit den dazugehörigen Brandschutzplänen

Rückbau Dachgeschoss, Anbau im 1.OG und Aufstockung sowie Errichtung eines Staffelgeschosses
in 65929 Frankfurt

Entwurfsverfasser:

Dipl.-Ing. Elvis Nasto / Architekt AKH
Philipp-Walter-Str. 1
64367 Mühltal

Unsere Leistung:

Brandschutzplanung, Erstellung eines Brandschutzkonzeptes mit den dazugehörigen Brandschutzplänen

Halle Reifenfachhandel und Reifenlager in Riedstadt (Industriebau)

Entwurfsverfasser:

Architekturbüro Istvan Hoffmann
In der Gänsweide 20
64319 Pfungstadt (Eschollbrücken)

Unsere Leistung:

Erstellung eines schutzzielorientiertes Brandschutzkonzeptes unter Einbeziehung der Lagerflächen im Außenbereich.

Unterstützung und Beratung bei der Beseitigung der Mängel bezüglich des Brandschutzes, die bei einer Gefahrenverhütungsschau nach §15 und §16 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) am Gebäude am festgestellt wurden.

Dachausbau (Wohnnutzung) eines bestehenden 4-FH
in 63477 Maintal

Entwurfsverfasser:

Planungsbüro Korpus
Schlesienstrasse 77a
63773 Goldbach

Unsere Leistung:

Brandschutzplanung, Erstellung eines Brandschutzkonzeptes mit den dazugehörigen Brandschutzplänen

Neubau Gebäude mit Verkaufsraum und Lagerhalle

Entwurfsverfasser:

Architekturbüro Istvan Hoffmann
In der Gänsweide 20
64319 Pfungstadt (Eschollbrücken)

Unsere Leistung:

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für die Lagerhalle mit den dazugehörigen Brandschutzplänen

Grundrissänderung Büroräume in Darmstadt

Entwurfsverfasser:

IBS Ingenierubüro Siamaki
Zwischen den Bächen 15
64625 Bensheim

Unsere Leistung:

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für die Lagerhalle mit den dazugehörigen Brandschutzplänen

Legalisierung eines bestehenden Einbaus in einer genehmigten Lagerhalle und Neubau von Büroräumen
in Darmstadt

Entwurfsverfasser:

Ing. Zobeydeh Amanzadehseyed & Ing. Goran Issa
Mainzerstraße 77
64293 Darmstadt

Unsere Leistung:

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für die Lagerhalle und den neuen Büroräumen mit den dazugehörigen Brandschutzplänen.

Beratung bezüglich der Beseitigung von Mängeln, die bei einer Gefahrenverhütungsschau nach §15 und §16 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) im o.g. Gebäude in Bezug auf den Brandschutz festgestellt wurden.

Derzeit in Planung: Brandschutztechnische Sanierung eines Industriegebäudes (Fleischproduktion) in Alsbach

Entwurfsverfasser:

Ing. Zobeydeh Amanzadehseyed
Mainzerstraße 77
64293 Darmstadt

Unsere Leistung:

Beratung bezüglich der Beseitigung von Mängeln, die bei einer Gefahrenverhütungsschau nach §15 und §16 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) im o.g. Gebäude in Bezug auf den Brandschutz festgestellt wurden.

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes mit den dazugehörigen Brandschutzplänen.

Derzeit in Planung: Aufstockung eines Hotels in Ditzingen

Entwurfsverfasser:

BauArt Planungsbüro
Steigstrasse 25
70565 Stuttgart

Unsere Leistung:

Brandschutzplanung, Erstellung eines Brandschutzkonzeptes mit den dazugehörigen Brandschutzplänen.

Derzeit in Planung: Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser
(32 WE) in Werneuchen

Entwurfsverfasser:

BauArt Planungsbüro
Steigstrasse 25
70565 Stuttgart

Unsere Leistung:

Brandschutzplanung, Erstellung eines Brandschutzkonzeptes mit den dazugehörigen Brandschutzplänen.

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